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Netzanschluss von Erzeugungsanlagen 

Sie wollen eine Photovoltaikanlage (PVA) errichten und betreiben? Hier finden Sie allgemeine Hinweise und notwendige Formulare.

Bitte denken Sie daran, dass auch Erweiterungen bestehender Anlagen sowie Ladeeinrichtungen und Eigenanlagen beim Netzbetreiber KEV anzumelden bzw. diesem mitzuteilen sind. Es gilt die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV), insb. § 19. Neben den allgemeinen Bedingungen der KEV zum Netzanschluss beachten Sie bitte auch die Anwendungsregel Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz (VDE-AR-N-4105 in der derzeit gültigen Fassung).

Sollten Sie für den in das öffentliche Netz eingespeisten Strom Einnahmen erzielen, erhalten Sie zudem den Unternehmerstatus mit allen diesbezüglichen Rechten und Pflichten.

Weitere Informationen stellt Ihnen Ihr Anlagenerrichter oder Installateur sicher gern zur Verfügung.

 Nachfolgend erhalten Sie fortlaufend unsere Hinweise zu den einzelnen Themen:

1. PVA ≤ 30 kWp an bestehendem Hausanschluss

2. Steckerfertige Erzeugungsanlagen

3. Wegfall der 70-Prozent-Regelung und Einbaupflicht eines Funkrundsteuerempfängers

4. Messkonzepte