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Anschluss von Ladeeinrichtungen für Elektroautos

Sie wollen eine Wallbox oder Ladesäule installieren? 

Nach der Niederspannungsanschlussverordnung (§19, Abs. 2) ist jede Ladeeinrichtung vor Inbetriebnahme beim Netzbetreiber anzumelden

Ladeeinrichtungen mit einer Bemessungsleistung größer 12 kVA sind zudem genehmigungspflichtig. 

Der Anschluss darf nur von eingetragenen Elektroinstallationsfirmen vorgenommen werden. 

Hier finden Sie die notwendigen Formulare, die Sie ausgefüllt bitte bei uns einreichen (netzbereitstellung@swehst.de).

Datenblatt Ladeeinrichtung bis 12 kVA

Datenblatt Ladeeinrichtung > 12 kVA