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Anschluss von Ladeeinrichtungen für Elektroautos

Sie wollen eine Wallbox oder Ladesäule installieren? 

Nach der Niederspannungsanschlussverordnung (§19, Abs. 2) ist jede Ladeeinrichtung vor Inbetriebnahme beim Netzbetreiber anzumelden

Ladeeinrichtungen mit einer Bemessungsleistung größer 12 kVA sind zudem genehmigungspflichtig. 

Der Anschluss darf nur von eingetragenen Elektroinstallationsfirmen vorgenommen werden. 

Die Anmeldung nehmen Sie bitte über unser Netzansschlussportal vor, zu diesem gelangen Sie über folgenden Link:  Netzanschlussportal-KEV